Im August 2015 reagierte Marc Zuckerberg auf den neuen Livestreaming-Hype – Facebook Live startete in den USA, blieb allerdings vorerst Personen des öffentlichen Lebens vorbehalten. Ein gutes halbes Jahr später war es dann auch in Deutschland soweit und Facebook Live war für alle Apple- und Android-Nutzer verfügbar. Ein weiterer Schritt in Richtung Echtzeit-Netzwerk, lief doch Facebook bisher in Sachen Aktualität dem Microbloggingdienst Twitter hinterher. Für Unternehmen, Blogger und Influencer eine feine Sache, um den Kunden und Fans noch ein Stück näher zu kommen und die Reichweite nochmal extrem zu vergrößern. Während die Livestreams von Facebook im Newsfeed nämlich besonders hervorgehoben werden, führen Push-Benachrichtigungen dazu, dass den Followern auch ja nichts entgeht.
Auf den ersten Blick eine Win-Win-Situation, wie man so schön sagt, denn die wiederum bekommen das Gefühl vermittelt, mittendrin zu sein und nichts zu verpassen. Sind diese Live-Schaltungen allerdings nicht so wohl dosiert oder hat man als Facebook-User viele Abonnements, die das Livestreaming nutzen, kann das Ganze schnell einen nervigen, aufdringlichen Beigeschmack erhalten. Recht schnell war es dann auch soweit, dass Facebook Live für Reichweite um jeden Preis herhalten musste. Angefangen mit einem angeblichen Live-Stream, der eigentlich nur ein YouTube-Video war, ging es schnell über zu den nervtötenden Fake-Live-Umfragen. Man nehme einen statischen Hintergrund und lasse per Facebook Reaction abstimmen. Fishing for interactions – ein absolutes NoGo. Immerhin hat Facebook nach einigen Wochen reagiert. Die diversen Abstimmungen, die nur aus Bildern bestehen, wurden abgestraft und die Sichtbarkeit dieser Fake-Livestreams im Newsfeed reduziert.
Schattenseite, die Zweite: Einfach drauflos zu streamen, kann auch in die Hose gehen. Da sollte man die rechtliche Lage doch zumindest nochmal querlesen. Wer beispielsweise regelmäßig einmal pro Woche streamt, braucht gar eine Sendelizenz der Landesmedienanstalt, andernfalls drohen saftige Bußgelder. Außerdem sollte man sich bewusst sein, dass ein Stream nichts anderes ist als eine Veröffentlichung. Hier können schnell Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wenn Personen im Livestream vorkommen, die das nicht ausdrücklich erlaubt haben. Auch darf nicht an jedem beliebigen Ort drauflos gefilmt werden, denn streng genommen sind da sogar Drehgenehmigungen erforderlich. Ein Beispiel: Wer ein Fußballspiel im Stadion streamt, kann sich hier Ärger mit dem Sender einhandeln, der die Übertragungsrechte inne hat.
Alles in allem lässt sich also die generelle Empfehlung aussprechen, die Privatsphäreeinstellungen für einen Livestream lieber etwas strenger zu gestalten und statt der gesamten Öffentlichkeit nur die eigenen Freunde daran teilhaben zu lassen.